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Rechtsgebiete

Öffentliches Baurecht

Wir begleiten die öffentliche Hand, private Bauherren oder Nachbarn von Bauprojekten in allen Fragen des öffentlichen Baurechtes, damit Sie eine Bau- oder Planungsbewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erhalten oder damit keine Baubewilligung erteilt oder ein Zonen-, Quartier- oder Nutzungsplan genehmigt wird.

Privates Baurecht

Wir beraten Sie als Bauherr, Planer und Unternehmer zu allen Fragen des Werkvertrags- und Planungsrechts und kennen die einschlägigen SIA-Ordnungen. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich sowie aussergerichtlich bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen.

Vergaberecht

Wir beraten öffentliche Vergabestellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene für sämtliche Fragen des öffentlichen Vergaberechts.

Wir fechten vor Bundesbehörden und in allen Kantonen für Sie als Auftragnehmer öffentliche Vergabeentscheide an.

Bauvertragsrecht

Wir liefern und entwickeln mit den Beteiligten die vertraglichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art, insbesondere für komplexe Infrastrukturbauten oder anspruchsvolle Grossbauten wie Einkaufszentren oder Gesamtüberbauungen.

Schlichtungs- und Schiedsverfahren

Seit mehr als 20 Jahren führt Dr. Anton Henninger gesamtschweizerisch Schlichtungs- und Schiedsverfahren als Obmann und/oder Mitglied solcher Gremien für alle Streitigkeiten im Bereich des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts.

Bauunfälle

Wir beraten Sie in allen zivilrechtlichen, öffentlichen und strafrechtlichen Fragen bei einem Bauunfall und begleiten Sie durch die verschiedenen Stufen eines Straf- und Zivilverfahrens. Wir kennen die Wege und Mittel zur Erreichung von aussergerichtlichen Lösungen.